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Schlagwort-Archive: Richterliche Willkür

Wer kein bayerischer Jurist ist, kann über die vielen Pannen im Vorfeld des Prozesses nur den Kopf schütteln. Schlimmer als jede Panne aber ist wieder mal die Rechthaberei hinterher. So sagte Bayerns oberster Richter: Kritiker, die ohne profundes Wissen das Gericht tadelten, hätten die Aufgabe des Gerichts „nicht verstanden“. Ein anderer Richter wird, hinter vorgehaltener Hand, noch deutlicher: „Jeder Hanswurst darf sich ohne jede Sachkenntnis zu dem Fall äußern“. Sie wollen damit sagen: Wir Deppen sollen den Mund halten.

Demokratie ist keine Expertokratie
Aber, liebe Richter, das Spannende an der Demokratie ist, dass jeder mitreden darf – und weil niemand unfehlbar ist, jeder kritisiert werden kann. Auch eine zu Recht unabhängige Justiz darf sich nicht selbst genug sein, sondern sie muss auch Laien gegenüber Rechenschaft ablegen. Es geht nicht nur darum, dass über Taten und Täter geurteilt wird, sondern die Öffentlichkeit muss das auch nachvollziehen können. Wegen der kleinkarierten Rechthaberei der Richter kann man leicht übersehen, wie wichtig der Prozess deshalb ist.

Endlosgeschichte des rechten Terrors
Die fünf unentdeckten Morde des „NSU“ in Nürnberg und München sind das größte Debakel der Inneren Sicherheit in Bayern. Aber es sind leider keine Einzelfälle. Es gibt eine lange, unrühmliche Geschichte des rechten Terrors in Bayern und eine ebenso unrühmliche Serie von Pfusch und Pannen bei der staatlichen Bekämpfung. Zu oft werden rechtsextreme Täter nicht ermittelt und bestraft. Die bayerische Justizministerin hat einräumen müssen, dass bei der Hälfte der Taten das Verfahren „mangels hinreichenden Tatverdachts“ eingestellt wird. Das wirkt auf die unbestraften Täter wie ein Ansporn – auf die Opfer bedrohlich.

NSU-Morde: ein bayerisches Problem
Jetzt werden zum ersten Mal rechtsterroristische Taten in diesem Ausmaß Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sein. Nach diesem Prozess wird es nicht mehr möglich sein, Rechtsterrorismus und Rechtsextremismus in Bayern und in Deutschland zu verharmlosen. Deshalb ist es auch richtig, dass der Prozess in Bayern stattfindet. Der Versuch des bayerischen Innenministers, die Verantwortung für das staatliche Versagen ausschließlich in andere Länder zu verweisen, ist damit erledigt.

Der Staat korrigiert sich
Es ist beschämend, dass der Staat – und allen voran das bayerische Innenministerium – damals mit aller Akribie als Motiv nicht Ausländerhass, sondern Ausländerkriminalität nachweisen wollte. Man hat die Opfer zudem verächtlich gemacht mit Begriffen wie „Döner-Morde“ oder „Soko Bosporus“. Insofern ist die Anklage auch ein Fehlereingeständnis: Der Staat, Staatsanwaltschaft und Polizei geben zu Protokoll, wen sie für die Täter halten und wen für die Opfer. Wenigstens diese Genugtuung durften die Angehörigen der Ermordeten erwarten.

Der Prozess allein wird’s nicht richten
Der Prozess ist nur ein Baustein, staatliches Versagen aufzuklären und verlorenes Vertrauen wiederzugewinnen. Daneben versuchen ja die Untersuchungsausschüsse der Länder und des Bundes, Licht ins Dunkel zu bringen – nicht immer mit ausreichender Unterstützung der Behörden. Die Münchner Richter, davon bin ich überzeugt, werden ihre eigentliche Arbeit, Recht zu sprechen, ordentlich tun. Aber für eine umfassende Aufklärung müssen alle ordentlich arbeiten, auch die Parlamente, die Sicherheitsbehörden, die Presse – und schließlich die Historiker.

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Es gibt seit Monaten kaum ein landespolitisches Thema, das die Menschen in Bayern so sehr bewegt wie das Schicksal des Gustl Mollath. Es sind die Emotionen der klassischen Tragödie, die sie dabei umtreiben: Mitgefühl für den Betroffenen und die Vorstellung, es könne einen selber auch treffen: Was ist, wenn ich in so eine Situation gerate? Dieser Fall sei ein „Exempel für Ignoranz und Arroganz der Justiz, als Beispiel für richterliche Willkür und schludrige Gleichgültigkeit von Gutachtern“, schrieb Heribert Prantl Ende November in der SZ – http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-die-psychiatrie-der-dunkle-ort-des-rechts-1.1533816: „Es gibt immer mehr Leute, die sich fragen, ob in Bayern russische Zustände herrschen. Sie fragen sich, wie es sein kann, dass ein Mensch, der eine Straftat aufklären wollte, für sieben Jahre in der Psychiatrie landet“. Im Fall Mollath kumuliert ein tiefes Misstrauen gegen die Mühlen bayerischer staatlicher Bürokratie.

Bayerns Verwaltung: „Spitze in alten Strukturen, aber nicht modern“
Die bayerische Staatsverwaltung war vor 200 Jahren eine der modernsten in Europa. Man kann nicht sagen, dass seitdem gar nichts mehr passiert ist, aber sie selber und ihr Verhältnis zu uns Bürgerinnen und Bürgern wurden nur in den alten Strukturen demokratisiert. Diese Strukturen sind weiterhin extrem zentralistisch, hierarchisch gegliedert und autoritär geprägt. Das führt einerseits dazu, dass Bayern unangefochten deutscher Bürokratiemeister ist – https://seppsblog.net/2013/02/14/vom-genehmigungsfreien-zaun-dem-schicksal-der-wurstmaschine-und-anderen-bayerischen-burokratiewundern/. Andererseits genießt unsere Verwaltung bundesweit großes Ansehen. Hartmut Bäumer hat das so formuliert: „Sie funktioniert in hierarchischer Ordnung besser als die meisten vergleichbaren. Sie ist Spitze in alten Strukturen, aber nicht modern.“ Denn eine moderne Verwaltung zeichne sich dadurch aus, dass sie ergebnis- und nicht regelorientiert arbeite.

Dienst nach Vorschrift
Einer modernen, dienstleistungs- und ergebnisorientierten Verwaltung genügt nicht, dass sie „alles richtig gemacht“ hat. Der Begriff für ausschließliche Regelorientierung ist ja nicht umsonst eine Umschreibung dafür, dass nichts mehr geht. Ob eine Verwaltung zeitgemäß bürgerfreundlich und demokratisch strukturiert ist, das zeigt sich natürlich ganz besonders dann, wenn sie nicht „alles richtig gemacht“ hat, wenn sie mit eigenen Fehlern konfrontiert wird. Und da ist das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Selbstkritik und Eigenkontrolle bayerischer Behörden nicht besonders groß. Jeder weitere Fall von Polizeigewalt und jede Ungereimtheit bei der Aufarbeitung solcher Fälle ruft wie der Fall Gustl Mollaths Mitgefühl für die Betroffenen hervor und die Vorstellung, es könne einen selber auch treffen: Was ist, wenn ich in so eine Situation gerate? Und je stärker die bayerische Verwaltung an überholten Strukturen festhält, desto tiefer wird das Misstrauen gegen die Mühlen bayerischer staatlicher Bürokratie.

Vordemokratische politische Kultur
Dieses Misstrauen ist auch ein Ergebnis der Misstrauenskultur, die die bayerische Bürokratie gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern kultiviert. Bayerische Behörden sind stets in Sorge, ob sie deren Aktionsdrang noch einhegen können. Deshalb spielt die „Zivilgesellschaft“ in der staatlichen Politik keine Rolle. So versucht beispielsweise die Staatsregierung selbst im Kampf gegen den Rechtsextremismus zivilgesellschaftliche Aufgaben lieber durch den Verfassungsschutz erledigen zu lassen, statt Initiativen zu unterstützen und zu stärken. Das Schutzbedürfnis nicht der, sondern vor den Bürgerinnen und Bürger prägt dann auch den Umgang mit Psychiatrie-PatientInnen: „Das Unterbringungsgesetz ist sehr alt und ein reines Polizeirecht, das den Fokus ohne Kompromisse auf den Schutz der öffentlichen Sicherheit legt“, sagt Bernhard Knittel, früherer Richter am Oberlandesgericht – http://www.sueddeutsche.de/muenchen/patientenrechte-wider-willen-in-der-psychiatrie-1.1397423. In Bayern kommt es zu doppelt so vielen Zwangseinweisungen in die Psychiatrie wie im Bundesdurchschnitt (134 zu 70 Fälle pro 100 000 Einwohner) – http://www.gruene-fraktion-bayern.de/themen/gesundheit-und-soziales/fachgespraech-psychiatrische-versorgung-bayern.

Uferloses Kontrollbedürfnis
Das Kontrollbedürfnis des bayerischen Staates ist fast grenzenlos. So ist die Videoüberwachung in Bayern in den vergangenen fünf Jahren drastisch ausgeweitet worden. Ende 2012 überwachten bayernweit mehr als 17.000 Kameras öffentliche Plätze und Räume (Anfrage Christine Kamm – http://www.sueddeutsche.de/bayern/videoueberwachung-in-bayern-spaeh-angriff-mit-kameras-1.1610655). Dabei sah sich das Innenministerium noch im Februar auf eine Anfrage der Grünen nicht in der Lage, eine statistisch belegbare Aussage darüber zu treffen, ob eine „Videoüberwachung kausal für die Aufklärung bzw. Verhinderung einer Straftat oder ermittlungsunterstützend war“ – http://www.sueddeutsche.de/bayern/sicherheit-im-oeffentlichen-nahverkehr-mehr-videoueberwachung-in-bayerischen-zuegen-1.1639601. Und vor kurzem erst hat sich auf eine Anfrage der Grünen Susanna Tausendfreund herausgestellt, dass Bayern Kriminalakten über 1,7 Millionen seiner Bürger führt – http://gruenlink.de/ht7.

Bayern demokratisch durchlüften!
Das ist schon an sich eine größenwahnsinnige Zahl, weil es einen erheblichen Teil unserer Bevölkerung trifft. Wie verrückt das ist, zeigt auch der bundesweite Vergleich: Laut dem bayerischen Datenschutzbeauftragten werden deutschlandweit 4,6 bis 4,7 Millionen Kriminalakten geführt. D.h. mehr als ein Drittel dieser Akten wird in Bayern geführt – als ob wir eine besonders gefährliche Bevölkerung hätten. „Eine Justiz, die Menschen ohne gründlichste Prüfung einen Wahn andichtet, ist selber wahnsinnig“, schrieb Heribert Prantl angesichts des Falles Mollath. Eine staatliche Bürokratie, die die eigene Bevölkerung für so gefährlich hält, kann auch nicht ganz dicht sein. Weniger Sorge um Sicherheit und Ordnung, mehr Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger und unsere Demokratie könnten unserem Land nur gut tun. Dazu gehört auch, mal was Neues auszuprobieren. Am besten auch mal eine neue Regierung. Denn unser schönes Bayern muss dringend mal demokratisch durchgelüftet werden.