Selbst eine Le Pen hat ein Recht auf Immunität

Ich weiß nicht, was die Kolleginnen und Kollegen des Europäischen Parlaments geritten hat. Politisch klug war es jedenfalls nicht, die Immunität von Marine Le Pen für so eine fragwürdige Ermittlung aufzuheben. So werden „Ermittlungen gegen die FN-Chefin möglich. Sie soll IS-Propaganda verbreitet haben. … Die Präsidentschaftskandidatin könnte nun wegen der Vorwürfe gegen sie vernommen werden. Am Ende könnte dann ein Strafprozess stehen.“ (http://www.sueddeutsche.de/politik/eu-le-pen-verliert-immunitaet-1.3402691). Wahrscheinlich wird es gar nicht so weit kommen. Auf jeden Fall aber bleibt der Versuch, eine politisch unerträgliche Frau mit rechtstaatlich unerträglicher Dreistheit zu inkriminieren. Am Ende wird dann der Rechtsstaat beschädigt sein und das Prinzip der Immunität, aber nicht der Ruf von Le Pen. Die parlamentarische Immunität sollte ursprünglich – https://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Immunit%C3%A4t – vor allem dazu dienen, die „sich herausbildende Legislative vor möglicher Willkür der damals noch monarchischen Exekutive zu schützen (etwa vor erfundenen Anklagen und manchen Festnahmen, die es beispielsweise im 19. Jahrhundert vor wichtigen Abstimmungen gab)“.

Schutz vor politischer Justiz

Heute zielt Immunität darauf ab, die „Freiheit der Meinungsäußerung (Redefreiheit) besonders für gewählte Volksvertreter zu garantieren, da diese den Interessen ihrer Wählerschaft verpflichtet sind“. In den meisten Ländern ist deshalb eine Strafverfolgung wie bei uns nur nach Genehmigung durch den Landtag möglich (https://www.bayern.landtag.de/parlament/landtag-von-a-z/#immunitaet). Um Missbrauch zu verhindern, haben sich die Parlamente meist entsprechende Regeln gegeben. Bei uns ist deshalb eine Vereinfachte Handhabung des Immunitätsrechts in Gebrauch: https://www.bayern.landtag.de/fileadmin/images/content/Beschluss_Handhabung_Immunitaetsrecht_2009.pdf. Danach genehmigt der Landtag bis zum Ablauf der Wahlperiode die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen seine Mitglieder, sofern sich es sich nicht um „Beleidigungsdelikte mit politischem Charakter“ handelt. Abgeordnete sind also nicht geschützt, wenn sie zu schnellfahren oder andere „unpolitische“ Vergehen begehen. Aber sie sind, zumindest bis die Kolleginnen und Kollegen den Schutz aufheben, vor „erfundenen Anklagen“ und politischer Willkür sicher.

Immunität erleichtert die parlamentarische Arbeit

Dank Immunität müssen Abgeordnete keine Angst haben, sofort mit einem Bein im Gefängnis zu stehen, wenn wir unsere politische Arbeit tun. Sonst müssten wir immer übervorsichtig sein, etwa wenn wir in einem Untersuchungsausschuss einen Vorgang behandeln und die Staatsanwaltschaft parallel ermittelt. Wenn dann die Staatsanwaltschaft beispielsweise den Eindruck hätte, dass bei der Befragung von Zeugen wesentliche Teile aus Strafakten zitiert wurden, „dann muss sie ein Js-Verfahren eintragen – vielleicht nicht bei einem Abgeordneten, weil wir Immunität haben.“ So jedenfalls die Warnung des damaligen Vorsitzenden des Landesbank-Untersuchungsausschusses. Ohnehin schützt die Immunität selbst bei politisch motivierten Gesetzesüberschreitungen nur bedingt. Zum Beispiel wurde ein Grüner der ersten Stunde, kaum war er aus dem Parlament ausgeschieden, für eine Bannmeilenverletzung verknackt, die er Jahre zuvor als Abgeordneter begangen hatte. Das Gedächtnis der Staatsanwaltschaft ist offenbar gut. Da wird dann nach dem Ablauf der Immunität gern mal abgerechnet.

Dummdreister Missbrauch des Rechtsstaats

Ermittlungen wegen politisch motivierter Vergehen können politisch auch mal nach hinten losgehen, nämlich wenn sie so offensichtlich parteipolitisch begründet sind wie die gegen Le Pen. Dass „das EU-Parlament ihre Immunität aufhob, kümmert sie wenig. Im Gegenteil, Le Pen zelebriert es regelrecht, wenn „das System“ – also der Rechtsstaat – gegen sie vorgeht“ (http://www.sueddeutsche.de/politik/frankreich-dem-kontinent-droht-ein-franzoesisches-roulette-1.3402072). Das fällt ihr umso leichter, weil für jeden erkennbar der Rechtsstaat aus Gründen parteipolitischer Konkurrenz missbraucht wird. Denn als sie Ende 2015 drei Fotos verbreitete, die vom IS als Propagandamaterial für Gräueltaten benutzt wurden, hat sie das ja gerade nicht gemacht, um gesetzeswidrig für den IS zu werben. Da ist es dann kein Wunder, dass es ihr wieder gelingt, „ihrer Wählerschaft Ermittlungen gegen sie als politisch motiviert zu verkaufen“. Abgeordnete sollten nicht leichtfertig auf rechtsstaatliche Errungenschaften verzichten, nur weil es ihnen gerade parteipolitisch zupass kommt oder es einer vermeintlich gerechten Sache dient. Solche schäbigen Tricks können sich schnell auch mal gegen einen selber richten.

Werbung

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: