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Archiv für den Monat März 2017

Toiletten haben immer mal wieder eine Rolle in der Politik gespielt. Man denke nur an den römischen Kaiser Vespasian, der sogar eine Latrinensteuer einführte, um den Staatshaushalt zu sanieren, nach dem Motto: „Pecunia non olet“, also „Geld stinkt nicht“. Aber wenn Klos schon mal eine Rolle spielen, kann sie auch gerne unfreiwillig komisch sein. So war in Köln, als ich dort mal durfte, das WC des Oberbürgermeisteramtes mit einem Nummern-Code gesichert: „E 4711“ – Eau de toilettes. Doch es gibt auch noch andere kulturpolitische Aspekte: Jede bedeutende amerikanische Kulturinstitution ist auf private Geldgeber, Spenden und Stiftungen angewiesen. An allen Ecken und Enden muss Sponsoren gedankt, kein Stein könnte verbaut, kein Stück gespielt werden, wenn nicht ein großzügiger Geber dafür zahlte. Im Katharine Hepburn Cultural Art Center an der Ostküste beispielsweise kommt nicht mal das Klo ohne Sponsorentafel aus, allerdings stinkt scheinbar dann doch irgendwas. Denn die Tafel besagt: „Men’s Room donated by Anonymus Donor”. Wenn man mal damit anfängt, findet man viele solcher Klogeschichten.

Noch mehr Klogeschichten

So hat die Frankfurter Commerzbank mal mit einem Hochglanzfoto ihrer Herrentoilette geprahlt: vier Urinale, direkt vor der Glasfassade, hoch über der Stadt. Was sollte uns das sagen? Diese Banker pissen auf die Welt? Natürlich muss ich da sofort an den Landesbank-Untersuchungsausschuss von 2008 denken. Als ich Erwin Huber nach dreieinhalb Stunden für ihn nicht sehr erquicklicher Befragung auf der Toilette treffe, hat er offenbar seinen angriffslustigen Humor wiedergefunden. Ich hatte in der Früh ein Radio-Interview zur baldigen Landtagswahl gegeben. Darauf er: „Wenn Ihr nicht mit uns koalieren wollt, kommt Ihr ja nie in die Regierung.“ Das Klo ist halt eine Kommunikationsstätte. Das gilt nicht nur in der „großen“ Politik. Unser früherer Bürgermeister Rudi Bay hat oft und gern erzählt, wie es zur Stadterhebung Germering kam. Zufällig sei er mal auf dem Nockherberg-Klo neben dem damaligen Ministerpräsidenten Franz Josef gestanden. Und geistesgegenwärtig habe er diese Gelegenheit für einen informellen Antrag genutzt. Der formelle Vorgang hat sich trotzdem hingezogen. Zur Überreichung der Stadturkunde kam dann Innenminister Stoiber; Strauß war da schon etliche Jahre tot.

Klogespräche

Zu so einer spontanen Audienz hätte es im Berliner Reichstag nicht leicht kommen können. Denn hier müssen die Männer zum Pinkeln einzeln in verschließbare Kabinen gehen. Männertoiletten sind ja als Brutstätten von Intrigen und Seilschaften verschrien. Manchmal allerdings kommt ein solcher Verdacht zu Unrecht auf. So habe ich mich mal in der Pause einer Fraktionssitzung auf der Landtagstoilette mit einem Kollegen unterhalten, ein paar Tage vor dem schließlichen Rücktritt unserer damaligen Vorsitzenden. Ich hatte ihr eben offen erklärt, dass sie mein Vertrauen nicht mehr habe; und dann musste ich mir auf dem Klo vorhalten lassen, dass ich nicht einen Schritt weiter gegangen sei. Dabei hatte er in der Sitzung seine Solidarität und Unterstützung erklärt. Dieses Gespräch machte dann als Gerücht die Runde, er und ich hätten auf der Toilette ein Komplott geschmiedet. Aber wo soll das Komplott sein, wenn ich mich ihr gegenüber doch offen erklärt hatte? Anscheinend hatte jemand still mitgehört und danach seine eigene Geschichte erzählt. Seitdem schau ich immer vorsichtshalber, ob die Kabinen alle leer sind.

Im Waschraum

Wenig Scheu vor Mithörerinnen dagegen hatte vor zweieinhalb Wochen unser ehemaliges Fraktionsmitglied Claudia Stamm. Das war noch weit vor ihrem Austritt letzte Woche, bei einem grünen Kongress im Landtag. Eine mittelfränkische Parteifreundin hatte sie im Waschraum der Toilette für ihre Landratskandidatur vor fünf Jahren gelobt. Darauf fing sie an, sich lautstark zu beklagen: Die Grünen hätten ihr diesen Erfolg so geneidet. Und in der Fraktion werde sie bis heute gemobbt. Schon als sie damals nachgerückt sei, also vor gut acht Jahren, habe man es ihr schwer gemacht. Darüber habe sie auch schon mit ihrer Mutter gesprochen. In diesem intimen Gespräch ließ sie sich auch nicht stören, als andere Frauen die Toilette nutzten oder sich in Unschuld die Hände wuschen. Eine von denen hat‘s mir dann brühwarm weitererzählt. Öffentliche Toiletten sind halt nur vermeintlich „stille Örtchen“.

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Ich weiß nicht, was die Kolleginnen und Kollegen des Europäischen Parlaments geritten hat. Politisch klug war es jedenfalls nicht, die Immunität von Marine Le Pen für so eine fragwürdige Ermittlung aufzuheben. So werden „Ermittlungen gegen die FN-Chefin möglich. Sie soll IS-Propaganda verbreitet haben. … Die Präsidentschaftskandidatin könnte nun wegen der Vorwürfe gegen sie vernommen werden. Am Ende könnte dann ein Strafprozess stehen.“ (http://www.sueddeutsche.de/politik/eu-le-pen-verliert-immunitaet-1.3402691). Wahrscheinlich wird es gar nicht so weit kommen. Auf jeden Fall aber bleibt der Versuch, eine politisch unerträgliche Frau mit rechtstaatlich unerträglicher Dreistheit zu inkriminieren. Am Ende wird dann der Rechtsstaat beschädigt sein und das Prinzip der Immunität, aber nicht der Ruf von Le Pen. Die parlamentarische Immunität sollte ursprünglich – https://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Immunit%C3%A4t – vor allem dazu dienen, die „sich herausbildende Legislative vor möglicher Willkür der damals noch monarchischen Exekutive zu schützen (etwa vor erfundenen Anklagen und manchen Festnahmen, die es beispielsweise im 19. Jahrhundert vor wichtigen Abstimmungen gab)“.

Schutz vor politischer Justiz

Heute zielt Immunität darauf ab, die „Freiheit der Meinungsäußerung (Redefreiheit) besonders für gewählte Volksvertreter zu garantieren, da diese den Interessen ihrer Wählerschaft verpflichtet sind“. In den meisten Ländern ist deshalb eine Strafverfolgung wie bei uns nur nach Genehmigung durch den Landtag möglich (https://www.bayern.landtag.de/parlament/landtag-von-a-z/#immunitaet). Um Missbrauch zu verhindern, haben sich die Parlamente meist entsprechende Regeln gegeben. Bei uns ist deshalb eine Vereinfachte Handhabung des Immunitätsrechts in Gebrauch: https://www.bayern.landtag.de/fileadmin/images/content/Beschluss_Handhabung_Immunitaetsrecht_2009.pdf. Danach genehmigt der Landtag bis zum Ablauf der Wahlperiode die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen seine Mitglieder, sofern sich es sich nicht um „Beleidigungsdelikte mit politischem Charakter“ handelt. Abgeordnete sind also nicht geschützt, wenn sie zu schnellfahren oder andere „unpolitische“ Vergehen begehen. Aber sie sind, zumindest bis die Kolleginnen und Kollegen den Schutz aufheben, vor „erfundenen Anklagen“ und politischer Willkür sicher.

Immunität erleichtert die parlamentarische Arbeit

Dank Immunität müssen Abgeordnete keine Angst haben, sofort mit einem Bein im Gefängnis zu stehen, wenn wir unsere politische Arbeit tun. Sonst müssten wir immer übervorsichtig sein, etwa wenn wir in einem Untersuchungsausschuss einen Vorgang behandeln und die Staatsanwaltschaft parallel ermittelt. Wenn dann die Staatsanwaltschaft beispielsweise den Eindruck hätte, dass bei der Befragung von Zeugen wesentliche Teile aus Strafakten zitiert wurden, „dann muss sie ein Js-Verfahren eintragen – vielleicht nicht bei einem Abgeordneten, weil wir Immunität haben.“ So jedenfalls die Warnung des damaligen Vorsitzenden des Landesbank-Untersuchungsausschusses. Ohnehin schützt die Immunität selbst bei politisch motivierten Gesetzesüberschreitungen nur bedingt. Zum Beispiel wurde ein Grüner der ersten Stunde, kaum war er aus dem Parlament ausgeschieden, für eine Bannmeilenverletzung verknackt, die er Jahre zuvor als Abgeordneter begangen hatte. Das Gedächtnis der Staatsanwaltschaft ist offenbar gut. Da wird dann nach dem Ablauf der Immunität gern mal abgerechnet.

Dummdreister Missbrauch des Rechtsstaats

Ermittlungen wegen politisch motivierter Vergehen können politisch auch mal nach hinten losgehen, nämlich wenn sie so offensichtlich parteipolitisch begründet sind wie die gegen Le Pen. Dass „das EU-Parlament ihre Immunität aufhob, kümmert sie wenig. Im Gegenteil, Le Pen zelebriert es regelrecht, wenn „das System“ – also der Rechtsstaat – gegen sie vorgeht“ (http://www.sueddeutsche.de/politik/frankreich-dem-kontinent-droht-ein-franzoesisches-roulette-1.3402072). Das fällt ihr umso leichter, weil für jeden erkennbar der Rechtsstaat aus Gründen parteipolitischer Konkurrenz missbraucht wird. Denn als sie Ende 2015 drei Fotos verbreitete, die vom IS als Propagandamaterial für Gräueltaten benutzt wurden, hat sie das ja gerade nicht gemacht, um gesetzeswidrig für den IS zu werben. Da ist es dann kein Wunder, dass es ihr wieder gelingt, „ihrer Wählerschaft Ermittlungen gegen sie als politisch motiviert zu verkaufen“. Abgeordnete sollten nicht leichtfertig auf rechtsstaatliche Errungenschaften verzichten, nur weil es ihnen gerade parteipolitisch zupass kommt oder es einer vermeintlich gerechten Sache dient. Solche schäbigen Tricks können sich schnell auch mal gegen einen selber richten.